AGB
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen, Veranstaltungen im Haus, sowie Caterings und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Bereichen. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter / Besteller / Gast etc.) werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.Vertragsverhältnis
a) Die Reservierung von Räumen sowie die Vereinbarung von Leistungen werden durch schriftliche Absprache für beide Parteien bindend. Die Reservierung von Räumen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohn-zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung für eine dritte Person vorgenommen, so bleibt der Reservierende, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
b) Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Das gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeitervertreter und Erfüllungsgehilfen.
c) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. Die Frist beginnt mit Vertragsende.
d) Das Hotel ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurück zutreten. Es ist in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach der Ersatzunterkunft Unterstützung.
2. Leistungen
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer/Kategorien nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um einen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
3. An-/Abreise
Gebuchte Zimmer stehen bei Anreise ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Die Zuordnung der Zimmer erfolgt am Tag der Anreise durch das Hotel. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne, dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht somit ein Recht zum Vertragsrücktritt zu. Bei Vorkasse oder Angabe einer Kreditkartennummer gelten Reservierungen als garantierte Reservierungen. In diesem Fall verpflichtet sich das Hotel, die bestellten Zimmer freizuhalten. Das Hotel behält sich das Recht vor, in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 07.00 Uhr die An- bzw. Abreise ausschließlich über unseren Self-Check-in zu gewährleisten.
Der Gast wird gebeten, bei einer späteren Abreise nach 10:00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 19:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen, sofern möglich. Bei einer Abreise nach 10.00 Uhr entstehen dem Gast zusätzliche Kosten.
4. Preis
Die Preise ergeben sich aus unserem flexiblen Preissystem. Soweit gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, ist diese in den Preisen enthalten. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsabschluss und Leistungserbringung gehen zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als drei Monate, so behält sich der Betrieb das Recht vor, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wobei sich der Betrieb jedoch verpflichtet, den Vertragspartner von dieser Preisanpassung in Kenntnis zu setzen.
5. Zahlungsbedingungen
Eine Reservierung und Buchung von Hotelleistungen sind nur unter Vorlage einer Kreditkarte und einer Pre-Autorisation möglich. Bei Abreise kann die Rechnung Bar, mit der vorgelegten Kreditkarte oder mit EC-Karte beglichen werden.
Gruppenbuchungen ab 10 Personen:
Die Hotelreservierung/Buchung wird erst bestätigt nach Vorlage einer Kreditkarte (s. oben) oder einer Anzahlung von mindestens 20 % der gebuchten Leistung.
Das Hotel ist jederzeit berechtigt Zwischenabrechnungen zu erstellen, die nach Vorlage sofort fällig werden. Kommt der Gast nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug hat das Hotel das Recht der fristlosen Kündigung aller Hotelleistungen.
Werden die Hotelkosten von einem Arbeitgeber oder einer Fremdfirma übernommen, kann eine Hotelleistung gegen Rechnung nur nach Vorlage einer Kostenübernahme und der vollständigen und korrekten Rechnungsanschrift gebucht werden. Für alle Hotelleistungen, die gegen Rechnung gebucht werden, gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen. Danach tritt automatisch der Verzug ein. Das Hotel behält sich vor, in diesem Fall eine Mahngebühr von 10 Euro (15 Euro bei Auslandsrechnungen) und Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Bei Rechnungskorrekturen die auf einer falschen Angabe bei der Reservierung/Buchung beruhen ist das Hotel berechtigt eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro je Rechnungskorrektur zu berechnen.
Bei Veranstaltungen / Tagungen mit und ohne Logisleistung muss 4 Wochen vor Veranstaltungs- / Tagungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50 % des zu erwartenden Umsatzes geleistet werden.
Ist dies nicht der Fall ist das Hotel berechtigt, den Veranstaltungs-, Tagungs- und Beherbergungs-vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist fristlos zu kündigen.
Alle Zahlungen sind in der Landeswährung „EURO“ zu leisten.
Gutscheine: Leistungsbezogene Gutscheine entsprechen dem Wert der Leistung am Tag des Kaufes. Es werden Gutscheine aller Art nur mit einer genauen Wertangabe verkauft.
6. Rücktritt und Stornierung
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne, dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen.
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet. Der Betrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Reservierungen/Rücktrittsfristen:
Reservierungen für Reiseveranstalter und Reisevermittler, die durch das Hotel vorgenommen werden, unterliegen grundsätzlich einer Rücktrittsfrist von 30 Kalendertagen vor Beginn der Leistungserbringung. Das Hotel kann im Einzelfall eine andere Rücktrittsfrist schriftlich vereinbaren. Reservierungen gegenüber dem Gast, die durch das Hotel vorgenommen werden, unterliegen folgenden Rücktrittsfristen:
Zimmerstornierungen bis 5 Zimmer:
- - Kostenfreie Stornierung bis 23.59 Uhr am Vortag des Anreisetags
- - Unter einem Tag vor Abreise 80 % des Gesamtpreises.
- - Bei Nichtanreise (No Show): 100 % des Gesamtpreises.
Arrangement Buchungen / HP/ VP:
- - Bis 5 Tage vor Anreise kostenfrei stornierbar.
- - Danach berechnen wir 80% des Gesamtpreises, Stornierungen am Tag der Anreise oder bei Nichtanreise werden mit 100 % berechnet.
Zimmerstornierungen ab 6 Zimmer:
- Kostenfreie Stornierung
- 6-15 Zimmer: 30 Tage vor Anreise
mehr als 15 Zimmer: bis 40 Tage vor Anreise
- - Nach Ablauf der jeweiligen kostenfreien Stornierungsfrist: 60 % des Gesamtpreises
- - Bis 2 Tage vor Anreise: 80% des Gesamtpreises
- - Unter 2 Tagen vor Anreise: 100 % des Gesamtpreises.
Bei Rahmenverträgen gelten die im Vertrag vereinbarten Fristen.
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wandelt sich die Reservierung in eine feste Buchung um.
Rücktrittserklärungen oder Stornierungen bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail info@fruechtl.de) und sind nur nach Rückbestätigung des Hotels gültig.
Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Soweit Handelsbräuche bestehen, die diesen Vereinbarungen entgegenstehen, wird ausdrücklich vereinbart, dass zwischen den Vertragspartnern diese Handelsbräuche keine Geltung haben.
Veranstaltungsstornierungen
Absagen/Stornierungen sind grundsätzlich nur schriftlich möglich an: info@fruechtl.de oder postalisch und sind nur nach Rückbestätigung des Hotels gültig.
Im Falle von Stornierungen der kompletten Veranstaltung seitens des Auftraggebers greifen die folgenden Bedingungen:
Kostenfreie Stornierung:
Veranstaltungen sind bis 60 Tage vor Beginn kostenfrei stornierbar.
- - Unter 60 Tage vor der Veranstaltung: 25 % des Gesamtpreises.
- - Unter 30 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamtpreises
- - Unter 14 Tage vor der Veranstaltung: 75 % des Gesamtpreises.
- - Unter 7 Tagen vor der Veranstaltung: 90 % des Gesamtpreises
- - Am Veranstaltungstag: 100 % des Gesamtpreises.
Bei Rahmenverträgen gelten die im Vertrag vereinbarten Fristen.
Reduzierungen von Einzelpersonen bei Veranstaltungen:
- - Die bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn festgelegte Personenanzahl dient als Rechnungsgrundlage
Weitere Stornierungen werden wie folgt weiterberechnet:
- - Bis 1 Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 80% des Gesamtpreises pro Person.
- - Am Veranstaltungstag reduzierte Personen berechnen wir mit 100% des Gesamtpreises.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund von Preissteigerungen von Löhnen und Gehältern sowie Lebensmitteln eine Anpassung des Angebots erfolgen kann, wenn zwischen Angebot und Lieferung mehr als 3 Monate verstreichen.
7. Haftung
Verursachte Schäden durch Gäste:
Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier im vollen Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne, dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig.
Höhere Gewalt:
Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Hotel dem Auftraggeber gegenüber bemüht, sich um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Verlust / Diebstahl von Gegenständen:
Das Hotel haftet dem Gast gegenüber nach den Bestimmungen des §702 BGB (das Hundertfache des Zimmerpreises, maximal Euro 3.500,00). Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß §701 BGB nur bis zum Betrag von Euro 800,00 gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände ausschließlich im Zimmersafe aufzubewahren.
Fundsachen:
Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungszeit an den Finder übergeben. Gefundene Kreditkarten werden in zwei Teile gebrochen und an das entsprechende Kreditkartenunternehmen weitergeleitet. Gäste, die noch im Hotel wohnen, werden über sichergestellte Karte informiert. Ist der Gast abgereist, muss die Karte eine angemessene Frist (aber nicht länger als 24 Stunden) aufbewahrt werden. Danach wird diese wie eine gefundene Kreditkarte behandelt. Gegenstände, die in Gewahrsam genommen wurden und für die ein Gepäckaufbewahrungsschein ausgegeben wurde, werden nach einem Jahr als Fundgegenstände behandelt. Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels.
Parken:
Sofern dem Gast ein Stellplatz auf dem Parkplatz oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht.
Mitbringen von Speisen und Getränken:
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. In diesem Fall wird eine Servicegebühr berechnet. Der Veranstalter muss bei Einbringen von verarbeiteten Speisen den Haftungsausschluss für Hotel Früchtl unterzeichnen. Sollte es aufgrund der eingebrachten Speisen zu Erkrankungen kommen haftet somit der Veranstalter bzw. Unterzeichner. Dies gilt ebenso für die Mitnahme bereitgestellter Speisen.
Rechte Dritter:
Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
8. Allgemeines
Namensnennung:
Der Gebrauch des Namens des Betriebs und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung.
Fremdleistungen:
Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag von 15% erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.
Nichtraucher Hotel:
Hotel Früchtl ist ein Nichtraucher-Hotel. Bei Nichtbeachtung fallen Schadenersatzansprüche aufgrund Sonderreinigungsarbeiten und einer daraus resultierenden Zimmersperrung in Höhe von mindestens 250,00 € an.
Post-/Warensendungen:
Für Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und, auf Wunsch, die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen. Die Zustellungskosten gehen zu Lasten des Gastes.
Gerichtsstand:
Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, ist der Betriebsort des Hotels Gerichtsstand für sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus abgeschlossenen Verträgen. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, gilt § 29 Abs. 1 ZPO, wenn der Beherbergungsort oder Veranstaltungsort aufgesucht wurde.
Stand: 13.11.2024